Ablauf  Tschechische  Republik

 

Zunächst sei gesagt,
Wenn sie einen Führerschein haben möchten, der alle gesetzlichen Vorschriften bedient, dann müssen Sie nach der Gesetzesänderung von Aug. 2008 die 185 Tg. Regelung einhalten
. Zusätzlich bieten wir  die aus dem TV bekannte Tsch. MPU zum sensationellen Preis von 350 € an.

Das heißt für den Ablauf im Klartext:

Sie haben nur zwei Anreisen von insges. ca. 2 mal 2 Tagen.

Ihre erste Anreise
Unmittelbar nachdem Sie sich bei uns angemeldet haben, nehmen Sie an einer unserer 14-tägigen Anreisen teil und melden Ihren neuen Zweitwohnsitz mit einem Mietvertrag und Ihrem Personalausweis an. Mit Hilfe unseres Dolmetschers erledigen Sie Ihre ersten Ämtergänge und erhalten in einem Informationsgespräch Antworten auf die wichtigsten Fragen. Zu diesem Zweck holt Sie entweder einer unserer Mitarbeiter mit  dem PKW ab, oder Sie reisen mit dem Bus, Zug, Flieger oder der Bahn nach Prag, wo wir Sie in Empfang nehmen und in Ihr Hotel begleiten. Selbstverständlich sind auch Anreisen in Eigenregie möglich. Die erste Anreise beinhaltet in der Regel eine Übernachtung, sodass Sie, wenn Sie alles erledigt haben, tags darauf schon wieder zu Hause sind.  Auf Wunsch organisieren wir für Sie einen Termin für diese oder Ihre nächsten Anreise zur Tsch. MPU. 

Ihre zweite Anreise
zur Prüfung erfolgt ca. 10-12Wochen später und beinhaltet 2 Übernachtungen.  Ihren Führerschein erhalten Sie  nach weiteren  ca. 10-12 Wochen,( nach Ablauf der 185 Tg. Wohnsitzregelung) nachdem er von der Zentraldruckerei in Prag an das für Sie zuständige Straßenverkehrsamt in Tschechien geschickt wurde und entweder von Ihrer Fahrschule per Vollmacht, oder von Ihnen persönlich abgeholt wurde.  In Ihrem eigenen Interesse wird die 185 Tg. Wohnsitzregelung  von der ausstellenden Straßenverkehrsbehörde eingehalten. Somit haben Sie garantiert unter Punkt 8 im Führerschein die Tschechische Adresse stehen und gehen späteren Problemen mit deutschen Behörden aus dem Weg.

Seit einiger Zeit bietet  Tschechien  auch die Möglichkeit einer  zusätzlichen Tschechischen MPU.
Sollten Sie oder das Tsch. Straßenverkehrsamt  Wert darauf legen, helfen wir Ihnen bei der
Terminierung, sowie den Dolmetscher und Behördenangelegenheiten.

In unseren Preisen  sind alle Kosten enthalten.  Von den Anreise , Behörden und Dolmetscher, über Unterkunft, Fahrschul und Betreuungskosten. Sie  benötigen nur noch Geld für Zigaretten. Da wir keine Vorkasse nehmen, bezahlen Sie bei jeder Anreise die Hälfte des Gesamtbertages der Leistung, die Sie sich ausgesucht haben.

An Unterlagen wird benötigt:

1.       Einen länger als 6 mon. gültigen Personalausweis

2.      Eine EU Krankenversicherungskarte und nicht wie in Polen die ersatzweise  Besch. E 111 ( die Karte erhalten Sie problemlos per Anruf bei Ihrer Krankenkasse in wenigen Tg.)

3.      Eine belg. Kopie Ihrer Geburtsurkunde ( die Beglaubigung darf nicht älter wir 6 mon. sein)

Alles andere, wie Passbilder oder erste Hilfe o. ä. wird vor Ort erledigt.

Ihr erster Schritt zum neuen EU Führerschein ohne MPU beginnt mit Ihrer Kontaktaufnahme mit uns.  Dazu rufen Sie uns einfach an oder nehmen Per E-Mail oder Kontaktformular Verbindung       mit uns auf. 

       MPU CZ für Führerschein aus CZ

Führerscheinerwerb in Tschechien incl. einer psychologischen Untersuchung auf Fahreignung durch einen gerichtsvereidigten Psychologen in Tschechien über uns ab sofort  möglich.

MPU aus Tschechien für den Führerschein aus CZ

Wir bieten unseren Kunden jetzt auch in der tschechischen Republik ein psychologisches Gutachten beim zuständigen Landratsamt an. Dieses Gutachten wird dort von einem vereidigten Gerichtspsychologen erstellt und bei der Antragsabgabe des Führerscheinantrages beim Magistrat als Nachweis, das keine Eignungsmängel vorliegen, mit eingereicht. Somit hat Ihr EU Führerschein Bestandskraft und muß von den deutschen Behörden anerkannt werden.

Dauer und Ablauf der MPU

Die psychologische Untersuchen hat eine Dauer von 3 - 4 Stunden. Durch eine intensive Schulung in kleinen Gruppen liegt die Bestehungsrate bei über 95%. Diese Voraussetzung bietet Ihnen hierfür u.a. unser freundliches, erstklassig eingespieltes Team in Deutschland und in Tschehcien sowie die gute Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und unserer Fahrschule

 

Anerkennungspflicht des Führerscheines und europäischer Dokumente.

Pressemitteilung des Urteils vom EU-Gerichtshof in der Rechtssache C-476/01  Kapper

 

Das bedeutet, das Dokumente der anderen EU-Länder ohne Formalitäten anerkannt werden müssen. Mittlerweile existieren  bereits Anerkennungsschreiben von Verwaltungsbehörden in Deutschland. Demnach muß der EU Führerschein aus Tschechien iin.Verbdg..m. der Tsch. MPU (ärztliches Gutachten auf Fahreignung) gemäß § 28 Abs. 5 i.V.m. §§ 20 Abs. 1 und 3, 21 der FeV anerkannt werden.

                               

 

 

 

                                        Ablauf   für  Polen

Sie haben zwei Anreisen mit einer Aufenthaltsdauer von insges. ca. 14 Tagen.
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Schritt 1:
Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung in Polen.

Nachdem wir bis dato mit nur einer Anreise auskamen, ergibt sich ab dem 01.09.06  in gesamt Polen folgendes:

Ab dem 01.09.06 werden die Anträge auf eine Aufenthaltsgenehmigung in Polen nur noch vom Antragsteller persönlich in Empfang genommen. Das heißt für Sie, eine zweite Anreise vorweg, die nun in gesamt Polen erforderlich ist. Sie werden von einem unserer Mitarbeiter vor Ort in Empfang genommen und gehen gemeinsam zum Ausländeramt um Ihren Antrag abzugeben. Danach steht es Ihnen frei, ob sie gleich wieder heimfahren und ca. 6 Wochen später wiederkommen um Ihren Führerschein zu machen, oder ob Sie gleich in Anschluss zur Fahrschule gehen, um in den kommenden 7 Tagen einen Teil Ihrer Pflichtfahrstunden zu absolvieren. Dann bräuchten Sie ca. 5 Wochen später nur noch einmal für drei Tage Anreisen um die Prüfung zu machen.

Entweder:
Wir erledigen die nötigen Formalitäten zur  Antragstellung auf eine poln. Aufenthaltsgenehmigung auf dem Postwege:
Oder:
Sie kommen in mein Gladbecker Büro, wo wir die Dokumente vorbereiten die in Polen für Ihre Anmeldung gebraucht werden.
Anschließend vereinbaren wir einen genauen Teilnahmetermin für einen Tag zur persönlichen Antragsabgabe in Polen.
Bei Antragstellung für die Aufenthaltsgenehmigung werden 500,-€ fällig, die entweder im Büro zu zahlen oder zu überweisen sind.  Darin ist der Preis für zwei An und Abreisen enthalten. Die Fahrkarten erhalten Sie per Post. Den Rest zahlen Sie erst, wenn Sie das Hotel gesehen, bei der poln Fahrschule unterschrieben und sich von unserem Service überzeugt haben.

 

Sie erhalten für mind. 6 Monate eine polnische Meldeadresse inkl. einer polnischen Aufenthaltserlaubnis.

Was Sie hierfür benötigen:
1. 3 Passbilder, linkes Ohr frei.
2. Beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises, Vorder- und Rückansicht.
Diese bekommen Sie in der Regel bei Ihrem Bürgeramt für wenig Geld ausgestellt, sowie bei jedem Notar.
3. Bescheinigung über eine Auslandskrankenversicherung E111 oder die Neue  blau-graue EU-Versichertenkarte, erhältlich bei Ihrer Krankenkasse.
Sollten Sie Probleme haben die EU-Versichertenkarte (oder ersatzweise die Bestätigung E111 ihrer Versicherung) zu bekommen, so besteht die Möglichkeit für 250,-€ über die Fahrschule, direkt in Polen oder Tschechien, eine anerkannte Krankenversicherung abzuschließen.


Schritt 2:
Anreise für 10  Tage nach Polen.

Sie reisen ca. 6 Wochen nach Ihrer Antragsabgabe beim Ausländeramt  mit einem Langstrecken Reisebus der Firma Euro- Lines  nach Wroclaw/Polen.
Dort werden Sie an der Rezeption erwartet und Sie können sich in unserem polnischen Büro, welches direkt in Ihrem Hotel ist, anmelden. Am selben, spätestens am nächsten Tag, werden Sie eine ärztliche Eignungsuntersuchung über sich ergehen lassen müssen. Diese attestiert Ihnen, sofern keine wichtigen Gründe dagegen Sprechen, in der Regel Ihre Eignung Fahrzeuge zu führen, sowie Ihren Sehtest.
Danach unterschreibt man normalerweise den Vertrag mit der Fahrschule, der besagt, dass Sie sowohl praktische Fahrstunden (ca.30  a. 45/min) als auch die notwendigen theoretischen Kenntnisse vermittelt bekommen, und das man Sie zur Prüfung anmelden soll.    
Erst nach Unterzeichnung des Vertrages wird der Restbetrag fällig.
Sie werden in beiden Ländern während des gesamten Aufenthalts von uns betreut. Wir besorgen mit Ihnen alle Behördengänge und halten engen Kontakt. Durch unsere Mitarbeiter vor Ort ist gewährleistet, das sie immer einen deutschen Ansprechpartner haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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