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Ablauf
Tschechische Republik
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Zunächst sei gesagt,
Wenn sie einen Führerschein haben möchten, der alle gesetzlichen
Vorschriften bedient, dann müssen Sie nach der Gesetzesänderung von Aug.
2008 die 185 Tg. Regelung einhalten.
Zusätzlich bieten wir die aus dem
TV bekannte Tsch. MPU zum sensationellen Preis von 350 € an.
Das heißt für den Ablauf im Klartext:
Sie haben nur zwei
Anreisen von insges. ca. 2 mal 2 Tagen.
Ihre erste Anreise
Unmittelbar nachdem Sie sich bei uns angemeldet haben, nehmen Sie
an einer unserer 14-tägigen Anreisen teil und melden Ihren neuen
Zweitwohnsitz mit einem Mietvertrag und Ihrem Personalausweis an. Mit
Hilfe unseres Dolmetschers erledigen Sie Ihre ersten Ämtergänge und
erhalten in einem Informationsgespräch Antworten auf die wichtigsten
Fragen. Zu diesem Zweck holt Sie entweder einer unserer Mitarbeiter
mit dem PKW ab, oder Sie reisen
mit dem Bus, Zug, Flieger oder der Bahn nach Prag, wo wir Sie in Empfang
nehmen und in Ihr Hotel begleiten. Selbstverständlich sind auch Anreisen
in Eigenregie möglich. Die erste Anreise beinhaltet in der Regel eine
Übernachtung, sodass Sie, wenn Sie alles erledigt haben, tags darauf
schon wieder zu Hause sind. Auf
Wunsch organisieren wir für Sie einen Termin für diese oder Ihre nächsten
Anreise zur Tsch. MPU.
Ihre zweite Anreise
zur Prüfung erfolgt ca. 10-12Wochen später und beinhaltet 2
Übernachtungen. Ihren Führerschein
erhalten Sie nach weiteren ca. 10-12 Wochen,( nach Ablauf der 185
Tg. Wohnsitzregelung) nachdem er von der Zentraldruckerei in Prag an das
für Sie zuständige Straßenverkehrsamt in Tschechien geschickt wurde und
entweder von Ihrer Fahrschule per Vollmacht, oder von Ihnen persönlich
abgeholt wurde. In Ihrem eigenen
Interesse wird die 185 Tg. Wohnsitzregelung von der ausstellenden
Straßenverkehrsbehörde eingehalten. Somit haben Sie garantiert unter
Punkt 8 im Führerschein die Tschechische Adresse stehen und gehen
späteren Problemen mit deutschen Behörden aus dem Weg.
Seit einiger Zeit bietet Tschechien auch die Möglichkeit einer zusätzlichen Tschechischen MPU.
Sollten Sie oder das Tsch. Straßenverkehrsamt Wert darauf legen, helfen wir Ihnen bei
der
Terminierung, sowie den Dolmetscher und Behördenangelegenheiten.
In unseren Preisen sind alle Kosten enthalten. Von den Anreise , Behörden und
Dolmetscher, über Unterkunft, Fahrschul und Betreuungskosten. Sie benötigen nur noch Geld für Zigaretten.
Da wir keine Vorkasse nehmen, bezahlen Sie bei jeder Anreise die Hälfte
des Gesamtbertages der Leistung, die Sie sich ausgesucht haben.
An Unterlagen wird benötigt:
1.
Einen
länger als 6 mon. gültigen Personalausweis
2.
Eine
EU Krankenversicherungskarte und nicht wie in Polen die ersatzweise Besch. E 111 ( die Karte erhalten Sie problemlos per Anruf bei Ihrer
Krankenkasse in wenigen Tg.)
3.
Eine
belg. Kopie Ihrer Geburtsurkunde ( die Beglaubigung darf nicht älter wir
6 mon. sein)
Alles
andere, wie Passbilder oder erste Hilfe o. ä. wird vor Ort erledigt.
Ihr
erster Schritt zum neuen EU Führerschein ohne MPU beginnt mit Ihrer
Kontaktaufnahme mit uns.
Dazu rufen
Sie uns einfach an oder nehmen Per E-Mail oder Kontaktformular
Verbindung mit uns auf.
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MPU CZ für Führerschein aus
CZ
Führerscheinerwerb in Tschechien incl.
einer psychologischen Untersuchung auf Fahreignung durch einen
gerichtsvereidigten Psychologen in Tschechien über uns ab sofort möglich.
MPU aus Tschechien für den
Führerschein aus CZ
Wir bieten unseren Kunden jetzt
auch in der tschechischen Republik ein psychologisches Gutachten beim
zuständigen Landratsamt an. Dieses Gutachten wird dort von einem
vereidigten Gerichtspsychologen erstellt und bei der Antragsabgabe des
Führerscheinantrages beim Magistrat als Nachweis, das keine Eignungsmängel
vorliegen, mit eingereicht. Somit hat Ihr EU Führerschein Bestandskraft und
muß von den deutschen Behörden anerkannt werden.
Dauer und Ablauf der MPU
Die psychologische Untersuchen hat
eine Dauer von 3 - 4 Stunden. Durch eine intensive Schulung in kleinen
Gruppen liegt die Bestehungsrate bei über 95%. Diese Voraussetzung bietet
Ihnen hierfür u.a. unser freundliches, erstklassig eingespieltes Team in
Deutschland und in Tschehcien sowie die gute Zusammenarbeit mit den
zuständigen Behörden und unserer Fahrschule
Anerkennungspflicht des
Führerscheines und europäischer Dokumente.
Pressemitteilung des
Urteils vom EU-Gerichtshof in der Rechtssache C-476/01 Kapper
Das bedeutet, das Dokumente der
anderen EU-Länder ohne Formalitäten anerkannt werden müssen. Mittlerweile
existieren bereits Anerkennungsschreiben
von Verwaltungsbehörden in Deutschland. Demnach muß der EU Führerschein aus
Tschechien iin.Verbdg..m. der Tsch. MPU (ärztliches Gutachten auf
Fahreignung) gemäß § 28 Abs. 5 i.V.m. §§ 20 Abs. 1 und 3, 21 der FeV
anerkannt werden.
Ablauf für Polen
Sie haben zwei Anreisen mit einer Aufenthaltsdauer
von insges. ca. 14 Tagen.
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Schritt 1:
Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung in Polen.
Nachdem wir bis dato mit nur einer Anreise auskamen, ergibt sich ab dem
01.09.06 in gesamt Polen folgendes:
Ab dem 01.09.06 werden die Anträge auf eine Aufenthaltsgenehmigung in
Polen nur noch vom Antragsteller persönlich in Empfang genommen. Das heißt
für Sie, eine zweite Anreise vorweg, die nun in gesamt Polen erforderlich
ist. Sie werden von einem unserer Mitarbeiter vor Ort in Empfang genommen
und gehen gemeinsam zum Ausländeramt um Ihren Antrag abzugeben. Danach
steht es Ihnen frei, ob sie gleich wieder heimfahren und ca. 6 Wochen
später wiederkommen um Ihren Führerschein zu machen, oder ob Sie gleich in
Anschluss zur Fahrschule gehen, um in den kommenden 7 Tagen einen Teil
Ihrer Pflichtfahrstunden zu absolvieren. Dann bräuchten Sie ca. 5 Wochen
später nur noch einmal für drei Tage Anreisen um die Prüfung zu machen.
Entweder:
Wir erledigen die nötigen Formalitäten zur
Antragstellung auf eine poln. Aufenthaltsgenehmigung auf dem
Postwege:
Oder:
Sie kommen in mein Gladbecker Büro, wo wir die Dokumente vorbereiten die in
Polen für Ihre Anmeldung gebraucht werden.
Anschließend vereinbaren wir einen genauen Teilnahmetermin für einen Tag
zur persönlichen Antragsabgabe in Polen.
Bei Antragstellung für die Aufenthaltsgenehmigung werden 500,-€ fällig,
die entweder im Büro zu zahlen oder zu überweisen sind. Darin ist der Preis für zwei An und
Abreisen enthalten. Die Fahrkarten erhalten Sie per Post. Den Rest zahlen
Sie erst, wenn Sie das Hotel gesehen, bei der poln Fahrschule
unterschrieben und sich von unserem Service überzeugt haben.
Sie erhalten für mind. 6 Monate eine polnische
Meldeadresse inkl. einer polnischen Aufenthaltserlaubnis.
Was Sie hierfür benötigen:
1. 3 Passbilder, linkes Ohr frei.
2. Beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises, Vorder- und Rückansicht.
Diese bekommen Sie in der Regel bei Ihrem Bürgeramt für wenig Geld
ausgestellt, sowie bei jedem Notar.
3. Bescheinigung über eine Auslandskrankenversicherung E111 oder die
Neue blau-graue
EU-Versichertenkarte, erhältlich bei Ihrer Krankenkasse.
Sollten Sie Probleme haben die EU-Versichertenkarte (oder ersatzweise die
Bestätigung E111 ihrer Versicherung) zu bekommen, so besteht die Möglichkeit
für 250,-€ über die Fahrschule, direkt in Polen oder Tschechien, eine
anerkannte Krankenversicherung abzuschließen.
Schritt 2:
Anreise für 10 Tage nach Polen.
Sie reisen ca. 6 Wochen nach Ihrer Antragsabgabe beim Ausländeramt mit einem Langstrecken Reisebus der Firma
Euro- Lines nach Wroclaw/Polen.
Dort werden Sie an der Rezeption erwartet und Sie können sich in unserem
polnischen Büro, welches direkt in Ihrem Hotel ist, anmelden. Am selben,
spätestens am nächsten Tag, werden Sie eine ärztliche Eignungsuntersuchung
über sich ergehen lassen müssen. Diese attestiert Ihnen, sofern keine
wichtigen Gründe dagegen Sprechen, in der Regel Ihre Eignung Fahrzeuge zu
führen, sowie Ihren Sehtest.
Danach unterschreibt man normalerweise den Vertrag mit der Fahrschule, der
besagt, dass Sie sowohl praktische Fahrstunden (ca.30 a. 45/min) als auch die notwendigen
theoretischen Kenntnisse vermittelt bekommen, und das man Sie zur Prüfung
anmelden soll.
Erst nach Unterzeichnung des Vertrages wird der Restbetrag fällig.
Sie werden in beiden Ländern während des gesamten Aufenthalts von uns
betreut. Wir besorgen mit Ihnen alle Behördengänge und halten engen
Kontakt. Durch unsere Mitarbeiter vor Ort ist gewährleistet, das sie immer
einen deutschen Ansprechpartner haben.
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