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§ 1
Geschäftsgegenstand
von der Firma A. Tadeusz ist die Vermittlung von
Führerscheinbewerbern an eine EU-Fahrschule im europäischen
Ausland, welche erfahren und erprobt in der Ausbildung von
EU-Führerscheinbewerbern ist.
§ 2
Der
Führerschein wird unter den im Vermittlungsland geltenden
Gesetzen und Bestimmungen erworben.
§ 3
Grundsätzlich
ist die Firma A. T.
nicht haftbar bei Nichtbestehen der
Führerschein-Prüfung.
§ 4
Die
Haftung von Firma A. T.
ist u. a. ausgeschlossen bei:
1.) Unmöglichkeit der
Leistung aus technischen oder behördlichen Gründen.
2.) Falschen Angaben
bei der Vermittlungsbewerbung.
3.) Weiterer bei
zeitlichen Verzögerungen oder Änderungen die zum einen durch
Dritte und zum anderen durch
die im
Eu-Ausland zuständigen Behörden verursacht werden.
§ 5
Vorläufiger
Vertragsabschluß entsteht:
Durch
Unterzeichnen und absendendes Auftrages der Fa. A. T. sich um
die Unterlagen für eine Aufenthaltsgenehmigung in Polen o.
Tschechien zu kümmern
sowie durch Unterzeichnung des
selbigen Vertrages der Fa A. T. sich um die Vermittlung einer
Eu-Fahrschule in
Tschechien zu kümmern.
§ 6
Bei Vorläufigem
Vertragsabschluss wird die Anmeldegebühr wie im Anmeldevertrag
der Fa. A.T. ausgewiesen fällig.
§ 7
Mündliche
Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich
bestätigt worden sind.
§ 8
Ist
ein Teil dieser Regelung nichtig, so soll nicht die gesamte
Regelung nichtig sein; es soll vielmehr diejenige zulässige
Regelung gelten, die den wirtschaftlichen Interessen der
Parteien am nächsten kommt.
§ 9
Sollte
die Ihnen auf Ihren Wunsch hin zugesandte Fahrkarte oder
Flugticket aus Gründen der Eigenverschuldung verfallen, so ist
der Preis für diese der Firma A. T. unverzüglich zu erstatten.
§ 10
1. der eingeschränkte Rücktritt ist bis zu dem
Moment möglich wo noch keine Flugtickets geordert wurden.
Der
eingeschränkte und wie unter § 10.1 beschriebene
kostenpflichtige Rücktritt von dem vorläufigen
Vertragsabschluß ist bis zu dem Moment möglich, wo der Vertrag
mit der Fa. A. T. unterzeichnet wird. Danach sind bei
Rücktritt zum einen die Anmeldegebühr, sowie alle bis dahin
entstandenen Kosten zu erstatten.
Teil
des Vertrages wie unter §11.1 beschrieben, bleibt auch nach der
Vertragskündigung wie unter §10 beschrieben, weiterhin
bestehen.
Bei
zu kurzfristigen eigenverschuldeten Absagen erhebt die Firma A.
T. einen Pauschalbetrag
von 600 € wegen irreparablen Reservierungsverlust bei
begrenztem Platzangebot.
§ 11
Endgültiger
Vertragsabschluss entsteht :
1.
durch Vertragsunterzeichnung vor Ort in dem Büro der poln o. tschechischen
Fahrschule.
2.
erst nach endgültigem Vertragsabschluß verpflichtet sich der
Teilnehmer den fälligen Restbetrag ohne Verzögerung zu zahlen.
§ 11.1
Durch
das Abschließen eines Vertrages mit der Firma A. T. geht der
Unterzeichner die Verpflichtung ein, das Vermittlungsangebot
nicht mit Hilfe von Informationen die er durch die Firma Auto
Tadeusz nach Vertragsabschluss erhalten hat, zu unterlaufen.
§ 11.2
Mit
dem Absenden des schriftlichen Antrags der Fa. A.T. ( wie u. § 5.
beschr.) verpflichtet
sich der Unterzeichner den Betrag für die Anmeldung
unverzüglich auf ein Konto der Fa. C. St. zu überweisen.
§ 11.3
Weiter,
die Ihm mit absenden des Dokuments „Anmeldung & Auftrag“
zugehenden Unterlagen
für das Imigrationsamt nicht zu vervielfältigen und für eigene Gewerbliche
Zwecke, oder anders als in dem Vertrag genannter Bestimmung zu
gebrauchen.
Bei Zuwiderhandlung der unter §11.3 genannten
Bedingungen behält sich
die Fa. A. T. das Recht vor, wegen
Vertragsbruch und unlauteren Wettbewerb eine Entschädigung zu
verlangen.
30.03.2009
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