|
"Den Idiotentest kann man
vergessen" [B]Donnerstag, 19. August 2004
GERICHT / Nach Urteil des Europäischen Gerichtshofes Freispruch für
63-Jährigen. Sein holländischer Führerschein gilt. MOERS. Heinz B. (Name
geändert) hat in zweiter Instanz gewonnen. Die achtmonatige
Bewährungsstrafe für dreimaliges Fahren ohne Führerschein ist vom Tisch,
weil sein holländischer Führerschein auch in Deutschland gültig ist. Das
Urteil der Auswärtigen Kleinen Strafkammer des Landgerichts Kleve lautete
gestern: Freispruch. Erstritten hatte es der Verteidiger des 63-Jährigen,
Rechtsanwalt Dr. Werner Säftel aus Frankenthal, vor dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. War es bisher so, dass laut
Fahrerlaubnisverordnung bei Entzug des deutschen Führerscheins einer aus
dem europäischen Ausland ungültig war, ist das jetzt anders. Das Urteil
aus Luxemburg hat wirklich überzeugt "Hut ab vor dem Europäischen
Gerichtshof", meinte der Vorsitzende Richter Ulrich Knickrehm
vergnügt, "das Urteil hat mich wirklich überzeugt." Und zum
Angeklagten: "Sie haben einen großen Sieg errungen." Doch Heinz
B. schien sich nicht sehr zu freuen. Seit Jahren lag er im Clinch mit
Polizei und Straßenverkehrsbehörden, zuletzt wurde sein Mercedes 260 E
eingezogen und verschrottet. Den muss ihm das Land NRW nun ersetzen.
Verteidiger Werner Säftelt lakonisch: "Die MPU kann man
vergessen." Womit er darauf ansprach, dass man sich bei
Führerscheinentzug nicht auf die medizinisch-psychologische Untersuchung,
Idiotentest genannt, werde einlassen müssen, sondern einen
Zweit-Führerschein im europäischen Ausland erwerben könne. Wobei
allerdings die ausländischenVorausssetzungen zu beachten wären. "Das
wird für uns Folgen haben", so Staatsanwalt Heinz-Joachim Moser. Der
Staatsanwalt musste die Waffen strecken Richter Knickrehm ließ keinen
Zweifel daran, wie sein Urteil ausfallen würde: "Wenn dem Herrn
Staatsanwalt nicht was besonders Schlaues einfällt..." Doch der
musste angesichts des EuGH-Urteils die Waffen strecken und schloss sich
dem Antrag des Verteidigers auf Freispruch an. Rechtsanwalt Säftel führte
gestern bereits die große Zahl von Wiederaufnahmeverfahren ins Feld, die
nach dem EuGH-Urteil auf die Gerichte zukämen. Der Führerscheintourismus
beispielsweise nach Polen oder Tschechien werde massiv zunehmen. Dem
63-Jährigen Heinz B. kann das alles egal sein. Er darf nun mit seinem
holländischen "Lappen" fahren. "Allzeit gute Fahrt!"
rief der Richter noch hinter ihm her....
"Ein EU-Führerschein muss auch dann anerkannt werden, wenn dem
Inhaber z.B. die deutsche Fahrerlaubnis entzogen und die Sperrfrist
abgelaufen war."
Quelle: ADAC
|