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"Den Idiotentest kann man vergessen" [B]Donnerstag, 19. August 2004
GERICHT / Nach Urteil des Europäischen Gerichtshofes Freispruch für 63-Jährigen. Sein holländischer Führerschein gilt. MOERS. Heinz B. (Name geändert) hat in zweiter Instanz gewonnen. Die achtmonatige Bewährungsstrafe für dreimaliges Fahren ohne Führerschein ist vom Tisch, weil sein holländischer Führerschein auch in Deutschland gültig ist. Das Urteil der Auswärtigen Kleinen Strafkammer des Landgerichts Kleve lautete gestern: Freispruch. Erstritten hatte es der Verteidiger des 63-Jährigen, Rechtsanwalt Dr. Werner Säftel aus Frankenthal, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. War es bisher so, dass laut Fahrerlaubnisverordnung bei Entzug des deutschen Führerscheins einer aus dem europäischen Ausland ungültig war, ist das jetzt anders. Das Urteil aus Luxemburg hat wirklich überzeugt "Hut ab vor dem Europäischen Gerichtshof", meinte der Vorsitzende Richter Ulrich Knickrehm vergnügt, "das Urteil hat mich wirklich überzeugt." Und zum Angeklagten: "Sie haben einen großen Sieg errungen." Doch Heinz B. schien sich nicht sehr zu freuen. Seit Jahren lag er im Clinch mit Polizei und Straßenverkehrsbehörden, zuletzt wurde sein Mercedes 260 E eingezogen und verschrottet. Den muss ihm das Land NRW nun ersetzen. Verteidiger Werner Säftelt lakonisch: "Die MPU kann man vergessen." Womit er darauf ansprach, dass man sich bei Führerscheinentzug nicht auf die medizinisch-psychologische Untersuchung, Idiotentest genannt, werde einlassen müssen, sondern einen Zweit-Führerschein im europäischen Ausland erwerben könne. Wobei allerdings die ausländischenVorausssetzungen zu beachten wären. "Das wird für uns Folgen haben", so Staatsanwalt Heinz-Joachim Moser. Der Staatsanwalt musste die Waffen strecken Richter Knickrehm ließ keinen Zweifel daran, wie sein Urteil ausfallen würde: "Wenn dem Herrn Staatsanwalt nicht was besonders Schlaues einfällt..." Doch der musste angesichts des EuGH-Urteils die Waffen strecken und schloss sich dem Antrag des Verteidigers auf Freispruch an. Rechtsanwalt Säftel führte gestern bereits die große Zahl von Wiederaufnahmeverfahren ins Feld, die nach dem EuGH-Urteil auf die Gerichte zukämen. Der Führerscheintourismus beispielsweise nach Polen oder Tschechien werde massiv zunehmen. Dem 63-Jährigen Heinz B. kann das alles egal sein. Er darf nun mit seinem holländischen "Lappen" fahren. "Allzeit gute Fahrt!" rief der Richter noch hinter ihm her....
"Ein EU-Führerschein muss auch dann anerkannt werden, wenn dem Inhaber z.B. die deutsche Fahrerlaubnis entzogen und die Sperrfrist abgelaufen war."

Quelle: ADAC

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