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"Das Gemeinschaftsrecht (EU Recht) verdrängt
widersprechendes nationales Recht (hier: deutsche FeV). Der Vorrang des
EG-Rechts vor einzelstaatlichem Recht erfolgt zwingend aus der
Klammerwirkung der Rechts in einem als Rechtgemeinschaft verfassten engen
Staatenverbund. Würde das Gemeinschaftsrecht kollidierende nationale
Rechtnormen in den Mitgliedstaaten neben sich dulden, verlöre es seine
Autorität und Wirkung..."
"Aus alledem folgt, dass jeder staatliche (deutsche) Richter
VERPFLICHTET ist, das Gemeinschaftsrecht UNEINGESCHRÄNKT anzuwenden und
die Rechte, die es den Einzelnen verleiht (EU-Führerscheinbesitzer), zu
schützen, indem JEDE möglicherweise entgegenstehende Bestimmung des
nationalen Rechts, gleichgültig, ob sie früher oder später als die
Gemeinschaftsnorm ergangen ist, unangewendet lässt (Rn. 17-21 des
Urteils)"
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