|
Über den folgenden Link gelangen Sie zu den von uns empfohlenen
Rechtsanwälten bei Problemen
Was die von
uns empfohlenen Anwälte zu dem Thema sagen und wo Sie kompetente
Hilfe bekommen lesen sie hier!!!
Gegenseitige
Anerkennung der Führerscheine in EUROPA
Der wichtigste, und sicher für Sie interessanteste, Punkt zum Thema
Führerscheinerwerb in Polen, ist die immer wieder auftretende Frage nach
der Gültigkeit des Dokuments in Deutschland. Bedingt durch unermüdlichen
Einsatz von Betroffenen musste sich letztlich im Jahr 2004, in letzter
Instanz, der Europäische Gerichtshof mit diesem Thema befassen.
Hier zunächst ein kurzer Auszug aus dem Urteil mit den wichtigsten
Passagen, wobei sie weiter unten alles in Original sehen können.:
Europäischer Gerichtshof; Aktenzeichen C - 476/01; Urteil vom 29.04.2004
1.
Artikel 1 Absatz 2 in
Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 9 der
Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein
in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 ist
so auszulegen, dass ein Mitgliedstaat einem von einem anderen
Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein die Anerkennung nicht deshalb
versagen darf, weil nach den ihm vorliegenden Informationen der
Führerscheininhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins
seinen ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats und
nicht im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedstaats gehabt hat.
2.
Artikel 1 Absatz 2 in
Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 ist so
auszulegen, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines
von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht deshalb
ablehnen darf, weil im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats auf
den Inhaber des Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs oder der
Aufhebung einer von diesem Staat erteilten Fahrerlaubnis angewendet
wurde, wenn die zusammen mit dieser Maßnahme angeordnete Sperrfrist für
die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedstaat abgelaufen
war, bevor der Führerschein von dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt
worden ist.
Führerschein
in Tschechien nach dem neuen Gesetz von Aug. 2008 und der Fs-Regelung vom 19.01.2009 immer noch möglich!!!
Nach wie vor müssen die EU- Führerscheine in
Deutschland anerkannt werden. Vorausgesetzt man hält die 185 Tg.
Wohnsitzregelung ein.
Link
1
Link
2
Link
3 Was der Vertrauensanwalt des
deutschen Mobilklubs sagt.
Meldungen über das Urteil von 29.05.06 betreffend Ausländischen
Führerscheinen und MPU-Forderungen.
Den genauen und gesamten Wortlaut des Urteils über die Anerkennung der
EU-Führerscheine finden Sie hier:
Urteil
Aber einfacher
und besser zu verstehen ist
das Ganze in der zusammenfassenden Pressemitteilung des Europäischen
Gerichtshofes:
Pressemitteilung EuGH
Zudem finden
Sie hier weitere Urteile in diesem Zusammenhang, und verschiedene
Presseberichte die den Werdegang der rechtlich legalen
Situation etwas verdeutlichen.
Artikel des WDR
Artikel
in Auto Motor und Sport
Artikel vom 24.08.05 von der
ARD
EuGH-Urteil Costa/Enel vom 15.7.64, Rs. 6/64=NJW 1964, 2372 EuGH-Urteil
Simmenthal II vom 9.3.78, RS. 106/77=NJW 1978,
1741
ADAC
März 2010 :Hier ein aktueller
Film vom Magazin K1 von März 2010
|