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Was die von uns empfohlenen Anwälte zu  dem Thema sagen und wo Sie kompetente Hilfe bekommen lesen sie hier!!!

 

Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine in EUROPA

Der wichtigste, und sicher für Sie interessanteste, Punkt zum Thema Führerscheinerwerb in Polen, ist die immer wieder auftretende Frage nach der Gültigkeit des Dokuments in Deutschland. Bedingt durch unermüdlichen Einsatz von Betroffenen musste sich letztlich im Jahr 2004, in letzter Instanz, der Europäische Gerichtshof mit diesem Thema befassen.
Hier zunächst ein kurzer Auszug aus dem Urteil mit den wichtigsten Passagen, wobei sie weiter unten alles in Original sehen können.:

Europäischer Gerichtshof; Aktenzeichen C - 476/01; Urteil vom 29.04.2004

1.
Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 9 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 ist so auszulegen, dass ein Mitgliedstaat einem von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein die Anerkennung nicht deshalb versagen darf, weil nach den ihm vorliegenden Informationen der Führerscheininhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats und nicht im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedstaats gehabt hat.

2.
Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 ist so auszulegen, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht deshalb ablehnen darf, weil im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats auf den Inhaber des Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Staat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, wenn die zusammen mit dieser Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedstaat abgelaufen war, bevor der Führerschein von dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist.

                                                            

 

 

Führerschein in Tschechien nach dem neuen Gesetz von Aug. 2008 und der Fs-Regelung vom 19.01.2009 immer noch möglich!!!

Nach wie vor müssen die EU- Führerscheine in Deutschland anerkannt werden. Vorausgesetzt man hält die 185 Tg. Wohnsitzregelung ein.

Link 1

Link 2

Link 3     Was der Vertrauensanwalt des deutschen Mobilklubs sagt.

 

Meldungen über das Urteil von 29.05.06 betreffend Ausländischen Führerscheinen und MPU-Forderungen.

Den genauen und gesamten Wortlaut des Urteils über die Anerkennung der EU-Führerscheine finden Sie hier:
Urteil

Aber einfacher und  besser zu verstehen ist das Ganze in der zusammenfassenden Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofes:
Pressemitteilung EuGH

Zudem finden Sie hier weitere Urteile in diesem Zusammenhang, und verschiedene Presseberichte die den Werdegang  der  rechtlich legalen Situation etwas verdeutlichen.
 Artikel des WDR

Artikel in Auto Motor und Sport

Artikel vom 24.08.05  von der ARD

EuGH-Urteil Costa/Enel vom 15.7.64, Rs. 6/64=NJW 1964, 2372 EuGH-Urteil Simmenthal II vom 9.3.78, RS. 106/77=NJW 1978, 1741

ADAC                                                  

  März 2010 :Hier ein aktueller Film vom Magazin K1 von März 2010

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